Betretungsverbot für Fledermausquartiere
Der 1. Oktober ist aus naturschutzgesetzlicher Sicht ein wichtiger Stichtag. So endet an diesem Tag juristisch die Vegetationsperiode, Rodungsarbeiten sind daher wieder zugelassen.
Für die Fledermaus, die auch im Ahrtal in einer Vielzahl von alten Stollen ihr Winterquartier hat, hingegen treten mit...