Kreisgruppe Ahrweiler

Betretungsverbot für Fledermausquartiere

05. Oktober 2020

Der 1. Oktober ist aus naturschutzgesetzlicher Sicht ein wichtiger Stichtag. So endet an diesem Tag juristisch die Vegetationsperiode, Rodungsarbeiten sind daher wieder zugelassen.

Für die Fledermaus, die auch im Ahrtal in einer Vielzahl von alten Stollen ihr Winterquartier hat, hingegen treten mit diesem Datum strengere Schutzmaßnahmen in Kraft. §39 (6) des Bundesnaturschutzgesetzes verbietet es, Höhlen, Stollen, Erdkeller oder ähnliche Räume, die als Winterquartier von Fledermäusen dienen, in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. März aufzusuchen.

Dieses Verbot ist gut begründet: Innerhalb der Ordnung der Fledermäuse werden überproportional viele Arten als „bestandsgefährdet“ auf der Roten Liste eingestuft. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Der Verlust von Lebensräumen, weniger Nahrung durch ein nachweisbares Insektensterben oder Vergiftungen durch Holzschutzmittel sind hier nur einige Beispiele.

Aber auch eine Störung des Winterschlafes kann für die Tiere tödlich enden. Während des Winterschlafes fahren Fledermäuse fahren die Tiere ihren Stoffwechsel auf ein Minimum herunter. Der Puls sinkt von etwa 600 Schlägen pro Minute auf etwa 10. Auch die Atemfrequenz wird stark abgesenkt. Während dieser Zeit leben Fledermäuse von den vorher angefressenen Fettreserven.

Trotzdem sind Fledermäuse während dieser Zeit nicht in einem Tiefschlaf, sondern registrieren ihre Außenwelt. Der Begriff einer Winterlethargie ist daher vielleicht angebrachter.

Regelmäßig wachen Fledermäuse aus dieser Lethargie auf, um die klimatischen Bedingungen des Winterquartiers zu überprüfen und dieses bei Bedarf zu wechseln. Dieser Aufwachprozess ist für die Fledermäuse allerdings ungemein Kräftezehrend. Häufiges Aufwachen durch äußere Störungen kann daher dazu führen, dass die Fettreserven frühzeitig aufgebraucht sind. Als Folge verhungert die Fledermaus während der Winterlethargie.

Weitere Informationen zur Lebensweise der Fledermäuse und Schutzmaßnahmen finden sich auf der Seite des Landesfachauschusses Fledermausschutz NRW http://www.fledermausschutz.de.

 

 

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