Kreisgruppe Ahrweiler

Windkraftpläne in der Eifel können weiterbearbeitet werden

29. Juli 2020

Die Versorgung einer Gesellschaft mit Energie, die Mensch, Natur und Landschaft möglichst wenig mit Nebenwirkungen belastet und zudem noch effizient genutzt werden kann, bildet eine der drängenden Fragen von Gegenwart und Zukunft. Der Deutsche Bundestag, das Land Rheinland-Pfalz und der Kreis Ahrweiler haben sich in der näheren Vergangenheit zu einem schrittweisen Ausstieg aus Nutzung fossiler Energieträger bei gleichzeitigem Ausbau erneuerbarer Energien entschlossen. Die Windenergie soll hierbei eine wichtige Rolle bei der Stromerzeugung übernehmen.

Der Weg zu einer Genehmigung von Windenergieanlagen ist allerdings lang. Am Anfang steht das Raumordnerische Verfahren (ROV). Es hat die Aufgabe, die Übereinstimmung des konkreten Vorhabens mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und der Landesplanung zu überprüfen. Das ROV ist querschnittsorientiert und integriert somit ökonomische, ökologische, kulturelle und auch soziale Aspekte. Es soll für den Investor Planungssicherheit, auf Basis einer breit angelegten Beteiligung eine Optimierung von Planungsvorhaben und in der Öffentlichkeit Akzeptanz für das Vorhaben schaffen. Die ROV bildet eine Informations- und Beurteilungsbasis für das nachfolgende Zulassungsverfahren und endet in Rheinland-Pfalz mit einem Raumordnungsentscheid (ROE). Ein solcher ROE ist im März dieses Jahres von der zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) in Koblenz für die beiden Planungsvorhaben in der Eifel bei Reifferscheid und Pomster / Bauler ergangen.

Mit den geplanten Windparks wird der Intention des Bundesgesetzgebers sowie des Landesverordnungsgebers nach einem Ausbau erneuerbarer Energien entsprochen.

Es ergeht eine positive raumverträgliche Beurteilung der beiden Windparkvorhaben (…) unter der Voraussetzung, dass die in diesem ROE enthaltenen Maßgaben und Hinweise (…) im nachfolgenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren Beachtung bzw. Berücksichtigung finden.“

Eine Vielzahl von Einwänden wurde von Gemeinden und Verbänden eingebracht, die jetzt im weiteren Verfahren berücksichtigt und in ihrer Bedeutung von den Behörden abgewogen werden müssen.

Im Wesentlichen heißt das:

  • Der Schutz von Gebieten mit zusammenhängendem Laubholzbestand mit einem Alter über 120 Jahren ist gemäß dem Ziel des Landesentwicklungsplans IV sicherzustellen.

  • Störungen des Messbetriebes am 100-m Radioteleskop bei Effelsberg müssen ausgeschlossen werden können.

  • Die Schutzziele des Vogelschutzgebietes „Ahrgebirge“ dürfen nicht erheblich beeinträchtigt werden, u.a. die Ziele zur Erhaltung der maßgeblichen Arten - insbesondere Schwarzstorch und Rotmilan.

  • Im immissionsschutzrechtlichen Verfahren (Lärm und Landschaftsbild) müssen die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege sowie des Landschaftsbildes und der betroffenen Tierwelt mit den Vorhaben in Einklang gebracht werden können. Das Gleiche gilt für die Belange von Freizeit, Erholung und Tourismus.

Die BUND-Kreisgruppe Ahrweiler mit ihrem Vorsitzenden Reinhard van Ooyen begrüßt diesen ergangenen Entscheid, ermöglicht er doch im weiteren Verfahren die intensive Prüfung vieler konkurrierender Ansprüche an den Raum. Der BUND wird die Planungen weiterhin und gewohnt kritisch begleiten und darauf achten, dass die Rahmenbedingungen strikt eingehalten werden.

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