Kreisgruppe Ahrweiler

BUND: „Der Weiterbau der Eifelautobahn A 1 ist nicht genehmigungsfähig“

07. Dezember 2022 | Mobilität

Landesvorsitzende Sabine Yacoub, Regionalbeauftragter Egbert Bialk und Stellvertretender Landesvorsitzender Michael Carl werfen die Stellungnahme zur A1 in den Briefkasten des Landesbetriebs Mobilität in Koblenz.

Schwerwiegende rechtliche sowie Natur- und Klimaschutz-Bedenken erfordern eine Einstellung des Planfeststellungsverfahrens

Die Pläne zu einem Weiterbau der Autobahn A1 zwischen Daun und Blankenheim in der Eifel sind auf neue schwerwiegende Bedenken der Umweltschutzverbände BUND und NABU gestoßen. Im sog. Deckblattverfahren des Abschnittes Kelberg-Adenau, in dem heute die Einwendungsfrist abläuft, hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Rheinland-Pfalz, mit Unterstützung des Naturschutzbund Rheinland-Pfalz (NABU) und vieler Einzelpersonen eine Stellungnahme abgegeben, die es „in sich hat“. „Die erneut praktisch unverändert vorgelegten Pläne können keine Planrechtfertigung nachweisen“, so die BUND-Landesvorsitzende Sabine Yacoub. „Ein etwaiger Planfeststellungbeschluss auf dieser fehlerhaften Basis hätte solche Abwägungsdefizite, dass er juristisch in Gänze angreifbar wäre. Und dies werden wir notfalls auch tun.“

Die Bedenken im Einzelnen: „Die Eingriffe in den Habitat- und Artenschutz wären so groß, dass wichtige Schutzgüter und Rechte – Boden, Landschaft, Wald, Wasser oder Klima – unausgleichbar beeinträchtigt würden. Naturschutzfachliche Fehler bestehen fort. Umwelt- und klimaneutrale Alternativen wie die Nullvariante mit Nutzung vorhandener Bundesfernstraßen, wurden nicht hinreichend geprüft. Schutzgebiete würden über Gebühr durchschnitten und Schaden nehmen, obwohl es weniger schädliche Lösungen für den Fernverkehr gäbe, wie von uns wiederholt aufgezeigt. Hier liegt ein schwerer Abwägungsfehler vor, der auch im aktuellen Deckblattverfahren nicht behoben wurde“, so die BUND-Vorsitzende.

Das sog. Deckblattverfahren für den Abschnitt Kelberg – Adenau hatte Planänderungen an der Entwässerung veröffentlicht, dabei die Regenrückhaltebecken etwas umkonstruiert und vergrößert. Außerdem wurden die Klimaauswirkungen des Neubauprojekts in einem sog. „Fachbeitrag Klima“ näher beziffert. BUND-Landesvorstandsmitglied Egbert Bialk bezeichnet diesen Klimabeitrag als völlig unzureichend: „Auf der Basis einer alten überschläglichen Abschätzung versucht der Landesbetrieb Mobilität (LBM) die schädlichen Klima-Auswirkungen des Neubauprojektes zu bagatellisieren. Offensichtlich hat der LBM das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom März 2021 nicht gelesen. Denn es besteht ein ausdrückliches Beachtungsgebot der Klimaproblematik und des 1,5-Grad-Zieles des Paris-Abkommens. Auch Verkehrsprojekte müssen das Ziel einer baldigen Klimaneutralität verfolgen. Die A1 erhöht aber die Treibhausgas-Emissionen, und zwar deutlich. Sie können auch nicht ausgeglichen werden. Überhaupt ist der zu Grunde liegende Bundesverkehrswegeplan 2030 mit großer Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig und rechtswidrig nach EU-Recht. Für die A1 besteht bei dem geringen eigenständigen Verkehrsbedarf keine Planrechtfertigung. Aktuelle und fachlich nachvollziehbare Verkehrsuntersuchungen konnten immer noch nicht vorgelegt werden“, so Bialk.

Auch die BUND-Kreisgruppe Ahrweiler hält an ihrem Widerstand gegen die Autobahnpläne durch die Eifellandschaft fest: „Ab Kelberg wirkt jeder Quadratmeter Autobahn bis nach Blankenheim auf die Quellbäche der Ahr und letztlich auf den Wasserstand der Ahr selbst. Die nun etwas vergrößerten Rückhaltebecken ändern nichts an den grundsätzlichen Problemen für Naturschutz und Wasserhaushalt. Sie wirken bei Starkregen mit über 50-jährlicher Häufigkeit überhaupt nicht, da sie dann überlaufen werden. Auch die Speicherfähigkeit von Wald, Grünland und Boden wird beeinträchtigt, und das Trinkwasser muss besser geschützt werden“, so die kommissarische Vorsitzende des BUND Ahrweiler Stefani Jürries.

BUND und NABU Rheinland-Pfalz fordern den LBM und Verkehrsminister Wissing auf, das Planfeststellungsverfahren auf Grund der vielen Fehler und schädlichen Eingriffe jetzt zu stoppen. Sabine Yacoub: „Es gibt genügend leistungsfähige Bundesfernstraßen im Nord-Süd-Korridor, die Grundlage scheint rechts- und verfassungswidrig zu sein, es besteht keine verkehrliche Planrechtfertigung, die Verkehrsprognosen sind veraltet und überhöht, die Eingriffe in den Natur- und Wasserhaushalt dagegen immens und nicht auszugleichen. Auch die von uns aufgezeigten Alternativen, nämlich Benutzung vorhandener Straßen und Ausbau von Bahn und Bus wurden überhaupt nicht geprüft. Die B 51 und die A 60 sind völlig ausreichend, auch in den nächsten Jahren. Insgesamt betrachtet gibt es überhaupt keine Lücke, die man jetzt unbedingt schließen müsse, dazu mit schädlichen Folgen und unzureichenden Begründungen. Der LBM und Minister Wissing riskieren mit der beantragten Schaffung von Baurecht erhebliche juristische Probleme und eine Niederlage vor Gericht. Sie täten gut daran, ihre anachronistischen und klimafeindlichen Pläne für den angeblichen „Lückenschluss“ endgültig fallen zu lassen.“

Zur Stellungnahme ...

Weitere Infos:

Egbert Bialk, 0261 94249638, egbert.bialk(at)bund-rlp.de

Sabine Yacoub, 0174 9971892, sabine.yacoub(at)bund-rlp.de

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